Refundierung von Wahlarztkosten

Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der keinen Vertrag mit den Krankenkassen hat. Jeder Patient kann einen Wahlarzt aufsuchen und bekommt – je nach Krankenkasse – rund 80% des Kassentarifes von seiner Krankenkasse rückerstattet. Das bedeutet, dass der Patient das Geld zwar „vorstrecken“ muss, es dann aber zum Teil zurück bekommt. Um den bleibenden „Selbstbehalt“ erkauft man sich Vorteile, wie z. B. persönliche Betreuung und ausführlichere Beratung. Überdies ist der Selbstbehalt steuerlich absetzbar.

Beispiel: So beträgt beispielweise bei einer Honorarnote in der Höhe von 90,- Euro die durchschnittliche Kassenleistung – unterschiedlich je nach Pflichtversicherung – in etwa 45,- Euro, d. h. es würden in diesem Fall rund 35,- Euro (= 80 %) von Ihrer Pflichtversicherung refundiert.

Gerne kümmern wir uns um die Refundierung durch Ihre Krankenkasse!
Wir übernehmen die Formalitäten und reichen den Antrag zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Dieses Service ist für Sie kostenlos.

Für Wahlarzt-Zusatzversicherte: Sie können die Honorarnote nach Rückerstattung des Kassenanteiles durch die Pflichtversicherung auch noch bei der Zusatzversicherung einreichen. Diese übernimmt dann – je nach Versicherungsvertrag – weitere Anteile bzw. den Rest der Honorarnote.